Pola Roupa
Nach 7 aufeinanderfolgenden Jahren im Gefängnis (seit der Verhaftung am 5. Januar 2017), 8 Jahren und 6 Monaten zusammen mit der Zeit in Untersuchungshaft (der Verhaftung am 10. April 2010) und insgesamt 13 Jahren und 6 Monaten, eine Strafe, die ich für meine Teilnahme am Revolutionären Kampf [Επαναστατικού Αγώνα, Epanastatikòs Agónas, EA] verbüßt habe, wurde ich aus dem Gefängnis entlassen. Die Symbolik des Tages war stark, denn am 17. November dieses Jahres jährt sich der Aufstand am Polytechnikum von 1973 zum 50. An diesem Tag gedenkt man der Toten des Polytechnikums, aber auch all derer, die im Kampf für die Freiheit gefallen sind.
In meinen Gedanken war dieser Tag geprägt vom Gedenken an unseren im revolutionären Kampf verstorbenen Genossen Lambros Fountas. Aber ich denke auch an den Genossen Nikos Maziotis, der, obwohl er 11 Jahre im “geschlossenen” Gefängnis und 14 Jahre in kombinierter Haft verbüßt hat – eine sehr lange Zeit für eine 20-jährige Haftstrafe -, die Justizbehörden von Lamia seine Freilassung verweigern. Es ist offensichtlich, dass Nikos Maziotis ein einzigartiges Ausnahmeregime auferlegt wurde, da kein Gefangener oder Gefangene in einer ähnlichen Situation (mit Anklagen auf der Grundlage der 187A [Anti-Terror-Gesetzgebung, Anm. d. Red.]) und mit ähnlichen Strafen (d. h. nicht lebenslänglich) so lange im Gefängnis gesessen hat. Dieses Ausnahmeregime, das auf politischen Kriterien und Motiven beruht und das in der Praxis die Institution der bedingten Entlassung – die laut Gesetz obligatorisch und nicht “freigestellt” ist, da sie nicht dem persönlichen Willen des jeweiligen Richters überlassen wird – aushebelt, muss beendet werden. Abgesehen von der eklatanten Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erinnert diese spezielle Ausnahmeregelung an eine Junta-ähnliche Behandlung eines politischen Gefangenen.
Nachdem ich so viele Jahre im Gefängnis verbracht habe, wäre es eine Lüge, wenn ich behaupten würde, dass ich nicht an die vielen Dutzend weiblichen Gefangenen denke, mit denen ich zusammengelebt habe. Im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen, die – ich glaube, irrtümlich – “entdeckt” haben, dass ich aus dem Gefängnis entlassen wurde, weil ich Mutter eines minderjährigen Kindes bin, muss ich sagen, dass es – abgesehen davon, dass ich die für eine bedingte Entlassung erforderlichen Haftjahre bereits abgesessen habe – in keinem Strafgesetzbuch eine Regelung für die bedingte Entlassung einer Gefangenen gibt, weil sie die Mutter eines minderjährigen Kindes ist. Lediglich Artikel 105 des Strafgesetzbuchs von 2019 sieht den Hausarrest für Mütter mit Kindern unter acht Jahren vor, eine Maßnahme, die nicht besonders häufig angewendet wird.
Da ich viele Jahre mit Frauen zusammengelebt habe, weiß ich, dass die meisten von ihnen eine zentrale Rolle bei der Betreuung von Menschen wie kleineren Kindern, älteren Menschen, Kranken und Behinderten spielen, und dass ihre langjährige Inhaftierung einen schrecklichen Einfluss auf das Leben derjenigen hat, die ohne ihre Hilfe allein gelassen werden. Die bedingte Haftentlassung von Müttern minderjähriger Kinder und von Frauen, die sich um Personengruppen wie die von mir genannten kümmern, ist eine Regelung, deren Fehlen im Strafgesetzbuch beweist, dass der Gesetzgeber die zentrale Stellung von Frauen, die sich um Menschen kümmern, im gesellschaftlichen Leben nicht berücksichtigt. Dieser Missstand kostet oft Menschenleben.
Pola Roupa
Veröffentlicht am 19. November 2023 auf indymedia Athen, diese Übersetzung von Bonustracks erfolgte aus der italienischen Version, die am 20.11.2023 auf La Nemesi erschien.